Luftsicherheitsgesetz  -  Umsetzung ohne DVO?

Nach aktuellen Informationen soll das neue Luftsicherheitsgesetz ohne die zugehörige Durchführungs- verordnung (DVO) von einigen Landesluftfahrtbehörden umgesetzt werden. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) plant in den nächsten Tagen eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierungen zu schicken. Für Luftsportler sind vor allem die Bestimmungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bedeutung. Der DAeC hat scharfen Protest gegen dieses Vorhaben angemeldet.

Anlass für die kurzfristige Maßnahme des BMI ist, dass in Brandenburg ein Pilot unter falschen Namen und falschen biografischen Angaben den PPL- A erworben hatte. Als Folge dieses Falls hat das BMI seine ursprüngliche Position, nämlich auf die DVO zu warten, revidiert. Vertreter des DAeC wurden über den neuen Sachstand am 23. Februar 2005 im BMI in Berlin in Kenntnis gesetzt. Im Gespräch wurde erklärt, das juristische Argumente aus den Bundesministerien Anlass für die neue Auffassung seien.

Der DAeC wird die Rechtsmittel prüfen. In einem Brief an den Innenminister Otto Schily hat der DAeC verlangt, diese unpraktikablen und ungerechten Vorhaben sofort zu stoppen. Außerdem fordert der DAeC seine Mitglieder auf, sich am Protest zu beteiligen. Unter www.daec.de/downfifes/protestbr.zip liegt ein Beschwerdebrief, den Luftsportler unterzeichnen und an das Ministerium schicken sollten. Der DAeC hat seine Landesverbände informiert; er wird die Verbände bei ihren Gesprächen mit zuständigen Landesbehörden unterstützen.

Tatsache ist, dass es keine bundesweit einheitlichen Vorgaben gibt, nach denen die Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wird. Nach dem aktuellen Stand der Dinge ist es möglich, dass einige Bundesländer mit der Umsetzung noch warten, bis vermutlich Ende des Jahres die DVO verabschiedet wird. Es ist zu befürchten, dass die Länder die Überprüfung nach einem individuellen Verfahren, in sehr unterschiedlichen Zeitrahmen und vor allem mit sehr unterschiedlichen Gebühren umsetzen. Offen ist beispielsweise noch, welche Behörde zuständig für die Überprüfung ist.

Im neuen Luftsicherheitsgesetz wurde der Personenkreis, der die Zuverlässigkeitsüberprüfung nachweisen muß, auch um den Personenkreis der Privatpiloten (PPL-A- Inhaber) und Piloten von Motorseglern vergrößert. Anlass dafür waren die brutalen Attentate am 11. September 2001 in New York und der Flug des verwirrten Motorseglerpiloten am 5. Januar 2003 über der City von Frankfurt am Main. Im Gesetzesentwurf war sogar vorgesehen, dass alle Luftsportler die Überprüfung nachweisen müssen. Der DAeC hat erreicht, dass Segelflieger und Führer von Luftsportgeräten ausgenommen wurden. Die Argumentation des BMI für die Überprüfung der Piloten von motorgetriebenen Flugzeugen ist, dass es diesen Piloten möglich sei, ihr Flugzeug als Waffe einzusetzen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung in Art und Umfang entspricht den Bestimmungen des deutschen Datenschutzes.

Quelle: DAeC, 24.02.2005


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