Spezielle Aufgabenform auf Segelflugwettbewerben bei der der Pilot aus einer Auswahl an Wende- punkten (max. 10) selbst seine Strecke zusammenstellen kann. Diese Wendepunkte dürfen beliebig und auch mehrfach angeflogen werden, jedoch nicht direkt hintereinander. Es wird eine Maximalflugzeit definiert, nach deren Ablauf man die Ziellinie überflogen haben sollte. Ist man noch unterwegs, wird die geflogene Strecke bis zum Ablauf der Maximalzeit gewertet. Bei einer Außenlandung werden 20% der geflogenen Strecke abgezogen. Beim Cats Cradle gibt es immer nur Strecken- keine Geschwindigkeits- wertungen. In die Punkteformel fließt der (Flugzeug)-Index mit ein. Alle Teilnehmer erhalten Punkte im Verhältnis zur größten geflogenen Strecke. Die Wettbewerbsleitung kann zusätzliche Einschränkungen (z.B. den ersten und letzten Punkt) festlegen.
Ziel von Cats Cradle Aufgaben ist die Entzerrung des Wettbewerbsfeldes und damit die Verhinderung (oder zumindest Behinderung) unerwünschter Pulkbildung. Trotzdem ist diese Aufgabenform bei Piloten eher unbeliebt, obwohl auch taktisches Können und Kreativität gefragt sind. Seit einiger Zeit wird dieser Aufgabentyp international nicht mehr geflogen.
CAVOK
CAVOK ist eine Wetterbeschreibung in der Luftfahrt und steht für ceiling and visibility OK oder clouds and visibility OK (zu detsch Wolken und Sicht OK). Die Abkürzung wird z.B. in ATIS-Meldungen anstatt einer expliziten Angabe von Wolkenuntergrenze und Sichtweite verwendet. Eine Wetterklassifizierung als CAVOK besagt im wesentlichen, daß gute Sichtflugbedingungen ohne wesentliche Einschränkung vorherrschen. Folgende Bedingungen sind nötig, damit die Wetterlage als CAVOK klassifiziert wird:
Horizontalsicht mindestens 10 km
Keine Wolken unter 5000 ft oder der höchsten minimum sector altitude, MSA, falls diese höher ist.
Keine signifikanten Wettererscheinungen (Niederschlag, sichtbehindernde meteorologische
Erscheinungen wie Dunst, Rauch oder Staub etc.)
Keine Gewitterwolken (lat. singular cumulonimbus), unabhängig in welcher Höhe diese auftreten
Unter ceiling versteht man die Hauptwolkenuntergrenze. Dies ist die Wolkenschicht, bei der mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt ist (mindestens 5/8 = BKN). Ansonsten klassifiziert man den Bedeckungsgrad des Himmels in Achteln. 0/8 SKC - sky clear, 1/8 bis 2/8 FEW - few, 3/8 bis 4/8 SCT - scattered, 5/8 bis 7/8 BKN - broken, 8/8 OVC - overcast, 9/8 OBSC - obscured (Himmel nicht sichtbar)
CFIT
CFIT (Controlled Flight into Terrain) ist die Bezeichnung für einen Flugverlauf, bei dem es zur Bodenbe- rührung und Crash des Flugzeugs kommt, obwohl die Systeme einwandfrei arbeiten und kein kritischer Flugzustand vorlag. Untersuchungen haben gezeigt, daß sich die Besatzung bei einem CFIT in den meisten Fällen bis kurz vor dem Absturz nicht der drohenden Gefahr bewußt ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn bei dichtem Nebel (kurzzeitig) die Orientierung verlorengeht oder ein defekter Höhenmesser eine zu große Höhe vorgaukelt. CFIT ist eine der häufigsten Ursachen für Flugunfälle und deshalb auch Gegenstand umfangreicher Forschung. Zur Vermeidung von CFIT-Ereignissen wurden Meß- und Warnsysteme entwickelt, die bei Unterschreitung einer Sicherheitshöhe / (bzw. -abstand vom Berg) Alarm geben. Dazu zählt das bodengestützte MSAW-System, sowie die Bordsysteme EGPWS und GPWS.
CFMU
Die "Central Flow Management Unit" ist die operationelle Einheit von Eurocontrol (Website).
Chapter III Flugzeug
Auch Kapitel-3-Flugzeuge genannte Düsenflugzeuge, die die Bedingungen der derzeit strengsten Lärmschutzklasse nach ICAO Annex 16 Kapitel 3 erfüllen (im Gegensatz zu den lauten Kapitel-2-Flugzeugen und den sehr lauten Non-Chapter-Maschinen). Ermittelt wird der Lärmpegel an drei Messpunkten: für den Start 6.500m von Beginn der Startbahn und 450m seitlich der Bahn sowie für die Landung 2.000m vor der Landebahnschwelle, was einer Überflughöhe von ca. 110m (tan 3,2 Grad x 2000m) entspricht (der Landeleitstrahl - ILS - hat einen Winkel von 3,1 bis 3,2 Grad zur Erdoberfläche). Die Grenzwerte sind abhängig vom höchstzulässigen Abfluggewicht und der Zahl der Triebwerke. Große Flugzeuge dürfen lauter sein als kleine, vierstrahlige lauter als zweistrahlige.
Charter
Charter (engl.) oder Charterflug bezeichnet das feste Vermieten größerer Platzkontingente in einem Verkehrsflugzeug eines bestimmten Fluges an einen Wiederverkäufer, bei dem es sich in der Regel um Reiseveranstalter handelt. Die den Flug durchführende Charterfluggesellschaft bedient diese Strecke nur für den Wiederverkäufer und nicht im dauerhaften Linienverkehr. Dies schließt aber ein mehrmaliges und quasi regelmäßiges Bedienen einer Flugstrecke nicht aus.
Checkliste
Checklisten sind Gedankenstützen für Piloten. Meist sind sie nach Flugphasen gegliedert und enthalten Listen von Handlungsabläufen nach denen Pilot und Copilot Einstellungen setzen und überprüfen. Trotz großer Flugerfahrung routinierter Kapitäne und weitgehend automatisierten Cockpits sind Checklisten in der Verkehrsluftfahrt unverzichtbar und auch vorgeschrieben.
Haben Sie schon einmal in das Cockpit eines Flugzeugs hineingeschaut? Ist das nicht eine verwirren- de, schier furchteinflößende Vielfalt von Instrumenten, Schaltern, Knöpfen, Hebeln, Anzeigelampen und Signalen? Man fragt sich als Laie, wie ein Mensch das alles verstehen und dazu auch noch bedienen kann. Und wir staunen über die Souveränität, die dazu gehört, sich in einem solchen technischen Labyrinth zurechtzufinden. Jeder noch so erfahrene Verkehrspilot stände bei jedem Start vor einer neuen und energiezehrenden Gehirnmarter (und sicherlich auch vor etwas Verlegenheit und Unsicherheit), wenn er auf die Checkliste verzichten müßte, mit der er vor dem Start alle technischen Funktionen des Flugzeugs überprüft. Aber die Checkliste liegt ja vor ihm wie sein besseres Gewissen und abgesicher- tes Überwissen. Damit haben wir Charakter und Eigenart der Checkliste schon charakterisiert. Die Checkliste ist nichts anderes als eine Abstreichliste, die in genau festgelegter und mehrfach überprüfter Reihenfolge vorgibt, was nun zu tun, zu lassen, zu überprüfen, festzustellen, zu verändern, zu kontrollieren und nochmals zu vergewissern ist. Die Vergewisserung ist die eigentliche Hauptfunktion der Checkliste, die Gewußtes wissend und abgesichert bewußt macht, so daß der Denkapparat für neue, kommende Operationen entlastet und einsatzfähig wird.
Würde ein Pilot ohne diese Checkliste die immer wieder gleichen Verrichtungen oder Handhabungen (Schalter umlegen, Knöpfe drücken, Hebel stellen, Skalen ablesen, Anzeigen studieren) neu andenken, so wäre das ein geistiger Klimmzug ohnegleichen und eine immense Konzentrationsbelastung dazu. Die höchste Konzentration braucht er ja nicht auf der Erde, sondern während des Starts, des Fluges und der Landung. Bei allem wäre auch nicht gewährleistet, daß er irgendwann bei unausbleiblicher leichter psychischer Labilität auch einmal eine Kontrolle vergessen könnte, was unter Umständen verhängnisvolle Folgen hätte.
Also hat der Pilot einen "Oberaufpasser". Er hat für sich selbst ein höheres System entdeckt und realisiert, mit dessen Hilfe er nahezu die allerletzte unterbewußte Zufälligkeit in den Beobachtungskanal bewußter Wahrnehmung zwingt: Eine Checkliste, die ihm ein ausgefuchstes und durchdachtes Denk- und Ablaufschema vorgibt, sowie seinen Denkapparat ganz wesentlich entlastet.
Aus Computersimulationen weiß man seit einiger Zeit, dass eine Düse mit einem Zackenkranz, Chevron-Nozzle genannt, Triebwerke leiser macht. Aufgesetzt auf den Luftaustritt eines Triebwerks beeinflussen die hinsichtlich ihrer Zahl und Länge abgestimmten Zacken der Düse die Grenzschicht zwischen dem schnellen, heißen Abgasstrahl und der langsameren, kälteren Außenluft so, dass weniger Turbulenzen - und damit weniger Lärm entsteht. Bild rechts: DLR-Tests an eimem Lufthansa Airbus A319 im Jahre 2002
Chicagoer-Abkommen
Das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) wurde am 7.12.1944 in Chicago von 52 Staaten unterzeichnet. Damit wurde im Weltluftverkehr die Grundlage eines interna- tionalen Luftfahrtrechts geschaffen. Mittlerweile haben 190 Staaten das Chicagoer Abkommen ratifiziert.
Das Abkommen besteht aus einer Präambel und vier Teilen (Teil I Die Luftfahrt, Teil II Die Internationale Zivilluftfahrt Organisation, Teil III Internationaler Luftverkehr, Teil IV Schlussbestimmungen) und ist im Original in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und - seit der 8. Ausgabe im Jahr 2000 - auch Russisch verfasst. Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde 1944 die International Civil Aviation Organization (ICAO) gegründet. Die aktuell gültige Version stellt die 9. Ausgabe aus dem Jahr 2006 dar.
In den 18 Anhängen sind Standards und Empfehlungen enthalten, die sich u.a. auf Luftverkehrsregeln, Flugsicherungsverfahren, Einrichtung und Betrieb von Flughäfen, Luftfahrtpersonal, Lufttüchtigkeit, Luft- fahrtkarten sowie Abfertigung von Fluggästen, Luftfahrzeugen u. Fracht beziehen. Sie stellen sozusagen den international kleinsten gemeinsamen Nenner an Luftverkehrsvorschriften dar und sind die Basis weiterführender nationaler und transnationaler Regelungen (z.B. JARs, FARs). siehe ICAO-Abkommen