Luftfahrt-Lexikon   A

 Agrarflugzeug
Ein Agrarflugzeug ist ein Flugzeug, das speziell zur Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft ausge- rüstet und zugelassen ist. Mit Agrarflugzeugen oder -hubschraubern werden Saatgut bzw. feste oder flüssige Stoffe zur Schädlingsbekämpfung, Düngung oder Kalkung auf großen, gelegentlich unzugäng- lichen Flächen ausgebracht. Dazu verfügen Agrarflugzeuge über einen großen Chemikalienbehälter und Applikationsanlagen zur Ausbringung der jeweiligen Stoffe. Agrarflugzeuge sind meist einsitzig und ein- motorig mit starrem Fahrwerk und ohne Druckkabine, meist ausgerüstet mit einem besonders starken Kolbenmotor oder Propellerturbine. Viele Agrarflieger sind STOL-fähig. Die Aerodynamik ist wegen der geringen Geschwindigkeit zweitrangig, dafür wird großer Wert auf sicheres Flugverhalten bei niedriger Geschwindigkeit sowie einfache Bedienung und Robustheit gelegt. Manchmal werden Mehrzweckflug- zeuge wie z.B. die Antonow An-2 temporär mit einer entsprechenden Ausrüstung versehen, um sie als Agrarflugzeuge zu verwenden.


 Ähnlichkeitsgesetze
Ähnlichkeitsgesetze beschreiben unter welchen Umständen man aerodynamische Beiwerte, z.B. den Widerstandsbeiwert eines Körpers, auf einen größeren oder kleineren geometrisch ähnlichen Körper übertragen kann. Die Kenntnis der hierzu erforderlichen Voraussetzungen ist besonders wichtig, um die bei Modellversuchen gefundenen Meßwerte auch auf die Großausführung übertragen zu können. Prinzipiell ist eine Übertragung von aerodynamischen Beiwerten nur dann statthaft, wenn nicht nur die Körper aerodynamisch ähnlich sind, sondern auch die Bewegung der Strömungsteilchen geometrisch und dynamisch ähnlich um die Körper verlaufen. Diese Bedingung kann nur erfüllt werden wenn an ähnlichen Strömungsstellen die Verhältnisse zwischen den an den Strömungsteilchen angreifenden Kräften gleich sind. Dies ist der Fall, wenn folgende dimensionslose Kennzahlen sowohl beim Modell als auch bei der Großausführung übereinstimmen:
Reynolds-Zahl
Mach-Zahl
Froude-Zahl
Strouhalsche-Zahl

Alle Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen ist jedoch praktisch nicht möglich. Die Kunst des Aerodynami- kers besteht nun darin, festzustellen, welche Faktoren maßgebend sind bzw. wie weit die Ähnlichkeits- theorie verletzt werden darf, ohne daß die Übertragbarkeit der Meßergebnisse in Frage gestellt wird.

 AIC (Aeronautical Information Circular)
Als Luftfahrtinformationsrundschreiben (AIC) werden Informationen für die Luftfahrt bekannt gemacht, die weder im Luftfahrthandbuch (AIP) noch als NOTAM zu veröffentlichen sind, deren internationale Verbreitung jedoch zweckdienlich erscheint. AIC werden in deutscher und englischer Sprache abgefaßt, mit Laufnummer und Jahr versehen und auf farbigem, meist grünem Papier veröffentlicht.

 AIP (Aeronautical Information Publication)
Das Luftfahrthandbuch AIP - "die Bibel für die Luftfahrt" - wird in und von jedem Staat herausgegeben und enthält alle wesentlichen Angaben über Flughäfen, Luftverkehrsregeln, Wetterdienste, Flugsicherung, SAR, Navigationshilfen, Gebühren und Bestim- mungen - kurz gesagt alles was man zur Flugvorbereitung und -durchführung braucht. Das AIP für Deutschland wird in deutsch
und englisch von der DFS herausgegeben. Darüber hinaus werden Berichtigungen zum AIP und AIP-Ergänzungen herausgegeben (Berichtigungsdienst-Abonnement). Zeitlich befristete Änderungen und Informationen mit Bedeutung für den Luftverkehr werden als NOTAM oder im VFR-Bulletin veröffentlicht. Das AIP wird gemäß dem ICAO-Dokument 8126 erstellt (Karten: ICAO Doc 8697). Das AIP besteht aus mehreren Bänden und ist gegliedert in Abschnitte. Nachfolgend eine kurze Inhaltsangabe des deutschen AIP:

 Band I

GEN    Generelle bzw. allgemeine Informationen

1. Durchführung d. Flugberatungsdienstes
2. Veröffentlichungen der NOTAM-Zentrale
3. Veröffentlichungen des NFL-Büros
4. Zusammenstellung der wesentlichen
luftverkehrsrechtlichen Vorschriften
5. Abweichungen von ICAO-Bestimmungen
6. Festlegung der Maßeinheiten
7. Zeitsystem
8. Staatszugehörigkeits- und Eintragungs-
zeichen
9. Anerkennung ausländischer Lizenzen
10. Gültigkeit ausländischer Lizenzen
11. Feiertage

sowie ein Abkürzungs- und Anschriften-
verzeichnis der Luftfahrtbehörden

AGA Flugplätze

AGA-0
1. Begriffsbestimmungen
2. Gliederung des AIP Teil AGA
3. Erlaubnis zu gelegentlichen Landungen
und Abflügen ziviler Luftfahrzeuge auf
Militärflugplätzen
4. ständiger Schneeplan
5. Verschlüsselungsschema für den
Zustand von Start- und Landebahnen
6. Zusätzliche Maßnahmen
7. Saisonaler Schneeplan

AGA-1
Liste der internationalen Flughäfen mit Informationen zur Zollabfertigung

AGA-2
Liste der Verkehrsflughäfen mit einer umfassenden Beschreibung der für den Nutzer wichtigsten Daten (z.B. Bezugspunkt, Höhe, Bezugstemperatur, Ortsmißweisung, Übergangshöhe, Betriebszeiten, Anschrif- ten, Vorschriften für Frachtabfertigung, Betankung und Instandsetzung, Flugbe- schränkungen, besondere Merkmale der Betriebsflächen, wie z.B. Längen- und Tragfähigkeiten, optische Hilfen und Befeuerung, Flugplatzkarte, Hinderniskarte, Bodenprofilkarte etc.)

AGA-2
Liste sonstiger kleiner Verkehrsflughäfen mit einer umfassenden Beschreibung der für den Nutzer wichtigsten Daten.

AGA-3
Liste der Landflugplätze mit Sichtanflug- karten und Landekarten wie sie lt. ICAO-Annex 15 vorgesehen ist - AIP Band III.

AGA-4
Liste der Luftfahrtbodenfeuer, wie sie lt. ICAO-Annex 15 vorgesehen ist, entfällt, da sie in der Luftfahrtkarte ICAO - 1:500.000 und den Sichtanflug- und Landekarten eingezeichnet sind.

 Band II

COM    Flugfernmeldedienst

COM-0
1. Sprechfunkverfahren
2. Funknavigationsanlagen
3. fester Flugfernmeldedienst

sowie innerstaatliche Ergänzungen zu den Richtlinien und Empfehlungen der ICAO, AFTN-Adressen für IFR-Überflüge bzw. IFR- Einflüge im Luftraum der BRD oberhalb FL245, Anschriften für Flugsicherheitsmel- dungen, Fernschreib- u. Sprechfunkabkür- zungen deutscher Luftfahrtunternehmen und ein Verzeichnis der Kennungen der Funknavigationshilfen.

COM-1
Liste der Ortskennungen (ICAO Flughafen 4-letter-Codes)

COM-2
Liste der Funkanlagen für Fernmeldever- kehr und Navigation, sowie Radaranlagen

COM-5
Internationale und innerstaatliche Verbin- dungen im festen Flugfernmeldedienst, sowie Fernschreib- u. Fernsprechverbin- dungen des festen Flugfernmeldedienstes

MET Flugwetterdienst in der BRD

MET-0
1. Zuständige Behörde
2. Aufgaben
3. Gebühren
4. Arbeitsverfahren des Flugwetterbera-
tungs-, der Gebietsüberwachungs- und
Warn-, sowie des Wetterbeobachtungs-
und Wettermeldedienstes, sowie
Verfahren des DWD bei Allwetterflug-
betrieb (Betriebsstufe II und III)
5. Flugklimatologische Angaben
6. Angewendete ICAO-Dokumente

MET-1
Informationen über den Flugwetterbera- tungsdienst an Flughäfen (Dienstzeiten, Unterlagen etc.), besondere Aufgaben der Dienststellen des Flugwetterdienstes, Flughafenwettervorhersagen (TAF), Liste meteorologischer Stationen an Flughäfen, Inhalt von Wettermeldungen, Abkürzungen und Zahlen für gegenwärtiges Wetter, Kriterien für die Abgabe von Sonderwetter- meldungen, VOLMET

RAC Luftverkehrsvorschriften und Flugsicherungsverfahren

RAC-0
Verzeichnis der aktuell gültigen Luftver- kehrsvorschriften (Luftverkehrs-Ordnung, Durchführungsverordnung zur LuftVO)

RAC-1
I. Abschnitt Flugverkehrsregeln: Luftverkehrsordnung (LuftVO)
II. Abschnitt Durchführungsverordnungen und Bekanntmachungen zur LuftVO: Flugpläne, Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung, Standort-, Start- u. Landemeldungen, Anwendung von Sekundärradar, Verfahren bei Flugregel- wechsel im kontrollierten Luftraum, Höhenmessereinstellung bei IFR- und VFR-Flügen
III.  Abschnitt Sonstige Durchführungsver- ordnungen zur LuftVO: Flugverkehrs- kontrollfreigabe, Fallschirmsprünge, Abwerfen von Gegenständen, Meldungen bei der Luftaufsicht oder Flugleitung, Reklameflüge, Anzeige von Flugunfällen, Zusammenstoß-Warnlicht- anlagen, Signale und Zeichen, etc.
IV.  Abschnitt Durchführung des Flug- sicherungsdienstes: Staffelungswerte, Geschwindigkeiten, Verarbeitung von SIGMET-Meldungen, Radarstaffelung, Sekundärradar, Wirbelschleppen, gefährliche Begegnungen, Verbandsflüge, Erteilung von Freigaben, CFMU, IFR-Flüge im unkontrollierten Luftraum, lärmmindernde Flugverfahren, Luftraumnutzungssteuerung

RAC-2
Fluginformationsgebiete, Kontrollzonen, ausländische Nahverkehrsbereiche (Bezeichnungen, Ausdehnung, Rufzeichen, zeitliche Wirksamkeit), Flugverkehrs- strecken, (oberer u. unterer Luftraum), Kontrollzonen (Bezeichnung, Ausdehnung, zeitliche Wirksamkeit), Standardstrecken- führungen (Einflüge, Abflüge, Überflüge).

RAC-3
Gebiete mit Flugbeschränkungen und Gefahrengebiete (Flug-, Segelflugbe- schränkungsgebiete, Gefahrengebiete, zeitweilig reservierte Lufträume, Gebiete mit besonderen Aktivitäten), Liste der Luftfahrt- hindernisse, Radiosondenaufstiege, Vogel- konzentrationen u. Vogelzugbewegungen

RAC-4
Kriterien für die Festlegung und Durch- führung von Instrumentenanflugverfahren und Warteverfahren, Allwetterflugbetrieb, nach CAT II, IIIa, -b, ATIS, Anlaßverfahren für Jets und Props, Benutzung von VASIS, spezielle Verfahren, treibstoffsparende und lärmmindernde ILS-Anflugverfahren, Nutzungshinweise von TCAS II

FAL Zusammenfassung der Bestimmungen über den Einflug und Ausflug von Luftfahrzeugen im Bereich der BRD

Allgemeiner Teil (Allg. Bestimmungen, Einflug- und Verkehrserlaubnis für auslän- dische Lfz, Ausflugerlaubnis für Lfz die in der BRD eingetragen sind), Sonderrege- lungen für einzelne Arten von Flügen des gewerblichen Gelegenheitsverkehrs (Charter-, Frachtcharterflüge etc.), Abfertigung durch Zoll, Grenzpolizei und Gesundheitsbehörden auf Flugplätzen, Gebührenordnung für Verkehrsflughäfen, Tarife und Anwendungsbedingungen für FS-Strecken.

SAR Such- und Rettungsdienst in der BRD

Organisation, Alarmierung, Rufzeichen, Zusammenarbeit mit ausländischen SAR- Stellen, Gliederung des Such- und Rettungsdienstes, Codes der optischen Boden / Bord- Zeichen für Notfälle

 Band III

MAP    Luftfahrtkarten

Umrechnungstabellen, Zeichenerklärun- gen, Streckenkarten für den unteren und oberen Luftraum, Standardan- (STAR)
und Abflugstreckenkarten (SID).
(Verkehrsflughäfen, Landeplätze, Militärflugplätze mit ziviler Mitbenutzung)

 Band IV

Hubschrauber-Landeplätze

Sichtanflug- und Landekarten der Hubschrauberlandeplätze in der BRD mit Informationen über die Lage, Flugplatz- bezugspunkt, Arten der zugelassenen Luftfahrzeuge, und Betriebsarten (IFR, Nachtflug etc.), Zweck des Flugplatzes, Treibstoffe etc.

 Band I VFR

GEN    Allgemeines

Kartenzeichen, Abkürzungen, Umrech- nungstabellen, Anerkennung ausländischer Luftfahrerscheine, Erlaubnis für zivile Luftfahrzeuge für gelegentliche Landungen auf und Abflüge von Militärflugplätzen.

COM Flugfernmeldedienst

Liste der Funknavigationshilfen mit Bezeichnung, Art der Anlage (VOR, NDB, etc.), Kennung, Frequenz, Betriebszeiten, Position und Reichweite

MET Flugwetterdienst in der BRD

Wetterberatung der allgemeinen Luftfahrt über automatische Anrufbeantworter, Sonnenauf- und Sonnenuntergang in UTC

RAC Luftverkehrsvorschriften und Flugsicherungsverfahren

Wesentliche Vorschriften, Verfahren und In- formationen für VFR-Piloten, Sichtflugregeln, Halbkreisflughöhen für Flüge nach Sichtflugregeln, Sicherheitsmindesthöhen, Planvorschriften für VFR-Flüge, Start- und Landemeldung, Flugsicherungsausrüstung für Luftfahrzeuge für VFR-Flüge, Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung, Standort- meldungen, CVFR-Flüge in der Umgebung von Verkehrsflughäfen, VFR-Flüge in und oberhalb FL100, Fluginformationsdienst, ATIS, Flugplatzinformationsdienst an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, zeitliche Wirksamkeit von Flugbeschrän- kungsgebieten, FlugÜZ, Signale, Flüge militärischer Strahlflugzeuge unterhalb von FL100, Tiefflugschutzzonen für Flugplätze, Sonderregelungen

AGA Flugplätze  A - J

Flugbetriebsdaten der Flugplätze, Schlüsselliste der Ortskennungen der Flugplätze, Sichtanflug, Flugplatzkarten mit Informationen über die Lage, Flugplatz- bezugspunkt, Arten der zugelassenen Luftfahrzeuge und Betriebsarten (IFR, Nachtflug etc.), Zweck des Flugplatzes, Treibstoffe etc.

 Band II VFR

AGA    Flugplätze  K - Z
Informationen wie unter Flugplätze A - J (siehe oben, Band I VFR)

VFR-Bulletin


Die Inhaltsangaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer selbst einen Blick wagen will, findet hier das militärische AIP Deutschlands.

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