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VFR |
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Sichtflugregeln (engl. Visual Flight Rules - VFR) nennt man zusammenfassend die Regeln, die bei einem Sichtflug gelten. Die Sichtflugregeln sind im Abschnitt 3 der LuftVO dokumentiert. Darin wird zu- nächst auf die Sichtflugbedingungen (LuftVO Anhang 5) hingewiesen, die vorherrschen müssen, damit ein Sichtflug durchgeführt werden darf. Sie enthalten auch Anforderungen bezüglich Hörbereitschaft, Höchstgeschwindigkeit, Höhenmessereinstellung, Reiseflughöhen u.v.m. Siehe auch Flugregelwechsel |
VFR-Bulletin |
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Das VFR-Bulletin ist eine 14-tägig erscheinende Veröffentlichung der NOTAM-Zentrale. Es enthält alle zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses verfügbaren Informationen über Einrichtungen, Zustand oder Veränderung von Anlagen, Diensten, Verfahren oder Gefahren für VFR-Flüge innerhalb der BRD (in dt. Sprache) sowie über grenznahe Auslandsflugplätze mit Zollabfertigung (in englischer Sprache). Neben ausgewählten NOTAM und Hinweisen auf AIP SUP VFR werden zusätzlich Berichtigungen zur Luftfahrtkarte ICAO 1:500.000 aufgenommen. Das VFR-Bulletin ist in folgende Sachgebiete unterteilt:

a) Flugwarnungen / Navigationsanlagen
b) Streckeninformationen
c) Flugplätze
d) Hubschrauberlandeplätze
e) Allgemeine Hinweise
f) Grenznahe Auslandsflugplätze

Regionale sowie überregionale Informationen, insbesondere Flugwarnungen, Navigations- anlagen, Kontrollzonen u. Nahverkehrsbereiche werden auf einer Karte dargestellt und sind über Referenznummern mit dem Textteil verknüpft.
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 Mit dem VFR-Bulletin wird die Vorbereitung von VFR-Flügen durch Selbstunterrichtung ermöglicht.
 Nach Redaktionsschluß veröffentlichte NOTAM sind als Nachtrag (Update) zum VFR-Bulletin über die Flugberatungsstellen zu erhalten. Dieser Nachtrag kann auch über Fax (Faxnummer im VFR-Bulletin veröffentlicht) direkt abgerufen werden.
 Der Inhalt der gültigen Ausgabe des VFR-Bulletin wird bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb der Bundesrepublik als bekannt vorausgesetzt. Die Flugberatung für diese Flüge erfolgt daher auf der Basis dieser Unterlage und umfaßt lediglich nachträglich veröffentlichte NOTAM. Auf Anforderung kann jedoch die Flugberatung unter Zugrundelegung aller für den jeweiligen Flug relevanten Informationen durchgeführt werden. |
VLA |
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Als Very Light Aircrafts (VLA) gelten in Europa sämtliche maximal zweisitzigen, einmotorigen Leichtflug- zeuge bis 750kg MTOW. Sie dürfen auch mit nur national gültigen Pilotenscheinen (PPL-N) geflogen werden (allerdings nur innerhalb Deutschlands). |
Vogelschlag |
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Als Vogelschlag (engl. bird strike) bezeichnet man den Zusammenprall von Vögeln mit Flugzeugen. Häufig erkennen Vögel natürliche oder von Menschenhand geschaffene Hindernisse nicht oder miß- interpretieren sie und kollidieren mit ihnen. Luftfahrzeuge stellen für Vögel eine erhebliche Gefahr dar. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten führt eine Kollision in der Regel zum Tod des Tieres. Vogelschlag ist jedoch hauptsächlich eine Gefährdung für das Verkehrsmittel und dessen Insassen (siehe Liste schwerer vogelschlagbedingter Flugunfälle). Häufig kommen diese Kollisionen während der Start- oder Landephase vor. Ein Triebwerksausfall in dieser Situation ist besonders kritisch. Deshalb müssen moderne Triebwerke eine Vogelschlag-Resistenz aufweisen, die dem Auftreffen eines etwa 2 kg schweren Vogels für eine bestimmte Restlaufzeit standhält. Auch Cockpitscheiben werden dahingehend getestet. Damit es gar nicht erst zum Birdstrike kommt, gibt es an größeren Flughäfen einen Flughafenförster. 67 Vogelschläge zählt man übrigens in Frankfurt durchschnittlich pro Jahr.




 Abb.: Die Folgen eines Vogelschlags an der Radarnase einer Fokker, an den Fan-Schaufeln eines
Triebwerks, an den Cockpitscheiben eines Helis und am Höhenruder eines Propellerflugzeugs |
VOLMET |
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Beim Wetterfunk wird zwischen VOLMET- und ATIS- Ausstrahlungen unterschieden. Während ATIS neben den am betreffenden Flughafen vorherrschenden Wetterbedingungen auch noch Start- und Landeinformationen sendet, gibt es bei den vier deutschen VOLMET-Stationen Wetterinformationen für Luftfahrzeuge im Flug. Die Informationen enthalten das Platzwetter mit Trend (Landewettervorhersage) für die genannten Flughäfen und Wetterstationen. Der Trend hat eine Gültigkeit von zwei Stunden.

Frankfurt I |
Frankfurt II |
Bremen |
Berlin |
Zürich |
Brüssel |
Innsbruck |
Frankfurt M Brüssel Amsterdam Zürich Genf Basel Wien Prag Paris CDG |
Frankfurt M Köln-Bonn Düsseldorf Stuttgart Nürnberg München Hamburg B Tempelhof B Tegel |
Hannover Hamburg Bremen Köln-Bonn Frankfurt B Tempelhof B Tegel Amsterdam Kopenhagen |
B Schönefeld B Tempelhof B Tegel Dresden Leipzig Prag Kopenhagen Warschau Wien |
Zürich Genf Basel Frankfurt M München Stuttgart Milano Malp. Milano Linate Lugano |
Brüssel Ostende Luxemburg Amsterdam Köln-Bonn Düsseldorf Frankfurt M Paris Orly Paris CDG |
Innsbruck Salzburg München Zürich Hohenems Zell am See Kufstein Bozen Landeck |
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VOR |
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VOR ist die Abkürzung für VHF Omnidirectional Radio Range (dabei steht VHF für Very High Frequency). Im deutschen ist es als UKW-Drehfunkfeuer bekannt. Das VOR-System gehört zu den Richtungsmeß- verfahren in der Funknavigation. Dabei sendet eine Bodenstation elektromagnetische Signale aus, die im Flugzeug ausgewertet und als Steuerkurs des Flugzeuges gegenüber dem magnetischen Nordpol angezeigt werden können. Da eine Richtungsinformation alleine nicht ausreicht um die Position eines Flugzeugs zu bestimmen, werden VOR-Sender häufig zusammen mit einem DME-Sender angeordnet. VOR- und DME-Sender können gleichzeitig über eine Frequenz ausgewählt werden und erlauben zusammen die Positionsbestimmung des Flugzeugs. Alternativ kann das VOR-Signal mit einem NDB-Signal oder einem TACAN-Signal zur Positionsbestimmung kombiniert werden.
 Das kombinierte VOR/DME-System ist heute (noch) eines der gebräuchlichsten Navigationsverfahren in der Luftfahrt. Weltweit sind etwa 2000 VOR-Sender verfügbar. Ab 2005 sollen in Europa jedoch schrittweise die VOR-Anlagen abgebaut werden.


 Abb.: VOR-Antennenanlage
 Neben der Positions- und Richtungsbestimmung in der Streckennavigation werden VOR-Systeme auch zur Markierung von Luftstraßen, als An- und Abflughilfen in Flugplatznähe und zur Markierung des Holding Fix und des Initial Approach eingesetzt. Das Doppler-VOR stellt eine Weiterentwicklung des VOR dar.
Das eigentliche VOR ist eine Bodenstation, deren Signal vom VOR-Empfänger im Flugzeug ausgewertet und als Richtungsinformation auf einem Anzeigengerät abgelesen werden kann.
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VORTAC |
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VORTAC bezeichnet in der Funknavigation die Kombination eines VOR- mit einem TACAN-System. Ein VORTAC liefert insgesamt drei Navigationsinformationen: Die Entfernung des Flugzeugs von der Station sowie zwei Steuerkurs-Signale (je eine vom TACAN- und vom VOR-System.
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VTOL |
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Vertical TakeOff and Landing. Der Begriff bezeichnet Starrflügler, die senkrecht starten und landen können, ohne eine Start- und Landebahn zu benötigen (je- doch keine Hubschrauber). Die erfolg- reichste Umsetzung der VTOL-Technik, die auf dem Strahlumlenkungstriebwerk beruht, ist der britische Senkrechtstarter Harrier (Bild rechts).
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