Luftfahrt-Lexikon   F

 Fluginformationsdienst (FIS)
Der Fluginformationsdienst (engl. Flight Information Service) FIS ist eine Dienstleistung der Flugsiche- rung, der Informationen zur Sicherheit und zum korrekten und flüssigen Ablauf des Flugverkehrs erteilt. Im Gegensatz zur Flugverkehrskontrolle der Flugsicherung erteilt der Fluginformationsdienst aber keine Anweisungen.

Der Fluginformationsdienst wird in allen Fluginformationsgebieten (FIR) durch die Fluginformations- zentren (FIC) bereitgestellt. Zu den verfügbaren Informationen gehören z.B. Wetterinfos, Informationen zum Zustand von Anlagen am Boden (z.B. Funkfeuer, ILS), und Auskünfte über andere Flugzeuge im Luftraum und am Boden. Die Informationen werden primär während des Fluges auf Abruf bereitgestellt. Darüber hinaus können auch schon vor dem Start z.B. Infos zum Abflug- und Ankunftsort sowie zu möglichen Ausweichflughäfen angefragt werden.

Das Muster für die Kontaktaufnahme zum Fluginformationsdienst lautet:  Rufzeichen, Typ, VFR von A nach B, Position, Flughöhe, Squawk 0021, erbitte Verkehrsinformationen.

 Fluginformationsgebiet (FIR)
Ein Fluginformationsgebiet (engl. Flight Information Region, in den USA auch Flight Advisory Area), ist ein definiertes Gebiet, in dem ein Fluginformationszentrum (FIC) sowohl Fluginformationsdienste als auch einen Alarmdienst für den Luftverkehr zur Verfügung stellt.

FIRs stellen eine laterale Einteilung des Luftraums dar. Ihre Ausdehnung richtet sich oftmals nach geographischen bzw. nationalen Grenzen; dabei ist der Luftraum eines Landes meist in ein oder mehrere FIRs aufgeteilt. Die Grenzen der Fluginformationsgebiete können auch zwischen Ländern ausgehandelt werden; so haben sich z.B. Deutschland und die Schweiz auf eine Grenze zwischen dem FIR München und dem FIR Schweiz geeinigt, die nicht der nationalen Staatengrenze entspricht.

FIRs können sich in vertikaler Richtung über den gesamten Luftraum erstrecken, oder nur über den unteren Luftraum. Im letzteren Fall werden besondere Upper Flight Information Regions (UIR) für den oberen Luftraum eingerichtet, die oftmals das Gebiet mehrerer FIR umfassen. So ist z.B. Frankreich in fünf FIR aufgeteilt (Paris, Marseille, Reims, Brest, Bordeaux), die sich vom Erdboden bis FL195 erstre- cken; der obere Luftraum wird von einem einzigen UIR (UIR France) abgedeckt. Die Grenze zwischen oberem und unterem Luftraum kann von Land zu Land variieren; in Deutschland liegt sie bei FL245.

 Fluglärm
folgt später

 Flugnummer
Eine Flugnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, unter der ein von einer Fluggesellschaft durchgeführter Flug geführt wird. Flugnummern sind zwischen einer und vier, selten fünf Stellen groß (z.B. 6, 292, 7269) und niemals null. Meist wird der IATA-Code der durchführenden Fluggesellschaft vorangestellt, um die Zuordnung einer Flugnummer zu einer Fluggesellschaft rasch zu ermöglichen (z.B. LH525 für Lufthansa-Flug 525, QF006 für Qantas-Flug 006) - die Leerstelle zwischen IATA-Code und Flugnummer wird dabei stets weggelassen. Führende Nullen werden aus optischen Gründen meist bei Flugnummern unterhalb dreistelliger Bereiche angegeben, können jedoch auch entfallen oder teilweise angegeben werden (z.B. LH1 = LH01 = LH001). Die Flugnummer ist auf beinahe jedem Dokument, jeder Tafel, jeder Anzeige, die etwas mit einem Flug zu tun hat, angebracht. Angefangen bei den Tickets, über die Bordkarten, selbst die Wegweiser-Tafeln für die Piloten der Flugzeuge und die Flugsicherung arbeiten mit Flugnummern.

Eine Flugnummer gilt stets für eine bestimmte (Flug-)Strecke, markiert durch einen Start- und einen Zielflughafen. Dabei können innerhalb dieser Strecke jedoch mehrere zusätzliche Flughäfen angeflogen werden, ohne dass diese Teilstrecken eigene Flugnummern erhalten. So führt der Qantas-Flug QF6 von Frankfurt nach Sydney - mit Zwischenstop in Singapur. Hierbei werden alle Streckenkombinationen unter der gleichen Flugnummer gebucht, und mit dem gleichen Flugzeug durchgeführt: Frankfurt - Sydney, Frankfurt - Singapur, Singapur - Sydney. Flüge, die einen Flugzeugwechsel erfordern, werden jedoch in der Regel nicht als gleiche Flugnummer angegeben.

Durch Codesharing kann es geschehen, daß ein durchgeführter Flug nicht nur eine, sondern mehrere Flugnummern hat. Maßgeblich ist hier immer die Flugnummer der Fluggesellschaft, die für den Flug die kommerzielle Verantwortung übernimmt, üblicherweise die operierende Gesellschaft.

Niedrige Flugnummern im ein- bis dreistelligen Bereich weisen häufig auf interkontinentale Flüge hin. Dann folgen die Flüge innerhalb des Kontinents und danach die Inlandsflüge. Flugnummern im höheren vierstelligen Bereich weisen auf Codeshare-Flüge oder Spezialflüge hin. Eine gerade Flugnummer bedeutet bei den meisten Fluggesellschaften (wie z.B. Lufthansa, nicht aber Austrian), daß das Flugzeug das Heimatland verlässt (outbound), während der Rückflug (homebound) eine ungerade Nummer hat, die arithmetisch der Nummer des Hinflugs folgt. Bei Inlandflügen ist das Drehkreuz (Hub) der Gesellschaft maßgebend. Bei Codeshare-Flugnummern gilt die Sicht des jeweils anderen Unternehmens, die nicht selten abweicht.

Die Fluggesellschaften sind jedoch nicht an die Vergabe nach einem bestimmten Muster gebunden, insbesondere sog. Billigfluggesellschaften haben ihre eigenen Regeln. Flugnummern sind besonders innerhalb der Flughäfen als Orientierungshilfe sehr wichtig. Die Angaben der Displays können verwirrend oder sogar Irreführend sein - um das obige Beispiel aufzugreifen: Möchte man mit QF6 von Frankfurt nach Singapur fliegen, so kann das Display unter Umständen als Zielflughafen nur Sydney anzeigen - die stets vorstehende Flugnummer weist jedoch den richtigen Weg. Doch auch hier ist Umsicht geboten: Die auf dem Ticket aufgebrachte Flugnummer könnte eventuell nur eine Codeshare-Flugnummer sein, und vor Ort nicht mit der realen Flugnummer übereinstimmen.

 Flugplan
1)  Der (ATS)-Flugplan ist ein Hilfsmittel für die Flugsicherung zur Überwachung und Koordinierung des Luftraums. Jeder von der Flugsicherung (ATC) kontrollierte Flug muß vorab mit einem Flugplan angemeldet und koordiniert werden.

2)  Der Flugdurchführungsplan (OFP), manchmal auch einfach Flugplan genannt, beinhaltet alle für den Piloten relevanten Informationen bezüglich Route, Flughöhen, Geschwindigkeiten, Zeit und Kraftstoff. siehe Operational Flight Plan

3)  Veröffentlichung einer Fluggesellschaft mit der Gesamtheit der von ihr angebotenen Flugstrecken. Dieses Angebot wird in Form eines Handbuches veröffentlicht, mit dem Passagiere sich über Ablugzeiten und Streckenführung sowie weitere Details zu dem geplanten Flug informieren können. Im Internet bieten die Fluggesellschaften ebenfalls ihren Flugplan an, hier mit Such- und Auswahlfunktionen sowie Buchungsmöglichkeit.

 Flugplatz
Flugplatz (früher Aerodrom, engl. Aerodrome) ist der Oberbegriff für alle Gelände, die der sicheren Durchführung von Starts und Landungen von Flugzeugen dienen. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte eine generelle Flugplatzpflicht (auch als Flugplatzzwang bekannt). Flugplätze verfügen über eine Ortskennung (ICAO-Code). Nach LuftVG unterscheidet man:

Flughafen Flughäfen sind große Flugplätze, in der Regel für den Betrieb mit Passagier- und Frachtflugzeugen zugelassen. Sie verfügen in der Regel über eine dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone und dürfen daher nur kontrolliert angeflogen werden. Wichtigstes Merkmal eines Flughafens ist sein Bauschutzbereich. Dieser stellt ein definiertes Gelände dar, in dem die Hindernisfreiheit benötigt und gewährleistet wird. Durch die Betriebspflicht von Verkehrsflughäfen müssen diese 24h am Tag das ganze Jahr lang anfliegbar und erreichbar sein
Landeplatz       Landeplätze verfügen maximal über einen beschränkten Bauschutzbereich, der einen sicheren Betrieb für Sichtflüge erlaubt. Während Flughäfen primär dem IFR-Linien- und Charterflugverkehr dienen, bilden die Landeplätze eine zusätzliche Infrastruktur für die allgemeine Luftfahrt.
Segelflug-
gelände
Segelfluggelände dienen ausschließlich dem Segelflug. UL oder Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen, wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen Flug sind. Segelflug ist allerdings nicht beschränkt auf Segelfluggelände, auch auf Landeplätzen ist Segelflug möglich.

Darüber hinaus unterscheidet das LuftVG für Flughäfen und Landeplätze zwischen Verkehrsflughafen und Sonderflughafen bzw. Verkehrslandeplatz und Sonderlandeplatz. Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze sind Teil der öffentlichen Infrastruktur, d.h. sie dienen dem allgemeinen Luftverkehr und sind von jedermann nutzbar. Außerdem unterliegen sie der sogenannten Betriebspflicht, d.h. sie müssen zu den im AIP veröffentlichten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Dagegen unterliegen Sonderflughäfen und Sonderlandeplätze nicht der Betriebspflicht. Hubschrauberlandeplätze fallen überwiegend in die Kategorie der Sonderlandeplätze. Militärflugplätze stehen für die allgemeine- oder Verkehrsfliegerei in der Regel nicht zur Verfügung (Ausnahme Rostock-Laage). Außerdem gibt es in Deutschland noch einige wenige sog. "Gelände für Seeflugzeuge". Nur dort ist es (im Gegensatz zu z.B. kanadischen Verhältnissen) Wasserflugzeugen erlaubt zu starten und zu landen.

 Flugregelwechsel
Bei Flügen mit und nach Flugplan muß man sich für ein Flugverfahren (IFR oder VFR) entscheiden. Manchmal ist es jedoch nötig das Flugverfahren zu wecheln, z.B. um überhaupt einen unkontrollierten Flugplatz anfliegen zu können. Dabei müssen gewisse Regeln beachtet werden die nachfolgend erläutert werden. (Quelle: Aerokurier)

 ... von VFR nach IFR

Flüge mit Z-Flugplan (siehe ATS-Flugplan) werden grundsätzlich als VFR-Abflüge behandelt. Die IFR- Freigabe wird von dem Kontrollsektor erteilt, in dem beziehungsweise unterhalb dessen Zuständig- keitsbereich der IFR-Teil beginnt. Erhält man die IFR-Freigabe bereits vor Einflug in den kontrollierten Luftraum, wird eine Zusatzanweisung gegeben, daß die betreffende Freigabe erst nach Passieren der IFR-Mindestreiseflughöhe (siehe MRVA) bzw. bis zum Erreichen des veröffentlichten IFR-Abflug- verfahrens im unkontrollierten Luftraum (z.B. Luftraum F) wirksam wird. Nach Erhalt der IFR-Freigabe gelten für den Steigflug von der Untergrenze des kontrollierten Luftraums bis zur MRVA folgende Minima: Flugsicht 1,5 km, frei von Wolken.

Der Steigflug bis zum Erreichen der MRVA/IFR-Mindestreiseflughöhe muß verzögerungsfrei erfolgen. Mit Einflug in den kontrollierten Luftraum erfolgt eine Staffelung zu anderen kontrollierten Flügen. Als Pilot ist man bis zum Erreichen der MRVA für das Einhalten der Sicherheitshöhe selbst verantwort- lich. Radarführung darf erst nach Erreichen der MRVA erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verantwortung auf den Lotsen über. Besonders in marginalen Sichtwetterbedingungen ist es wichtig, die Zeit bis zur Identifizierung zu verkürzen. Idealerweise könnte entsprechend den Flugverkehrs- kontrollvorschriften (BA FVK) nach telefonischer Anforderung des Piloten die IFR-Freigabe unter bestimmten Bedingungen noch vor dem Abflug erfolgen. Das Verfahren in der Praxis sieht jedoch so aus: Bei einer Anfrage meldet sich am anderen Ende der Leitung der Wachleiter. Von ihm erhält man vorab den Transponder Code sowie die Radarfrequenz des für den Erstanruf zuständigen Kontrollsektors. Dies sollte allerdings frühestens 20 min vor Abflug erfolgen. Führt die Flugroute unmittelbar nach dem Start in einen benachbarten Kontrollsektor, vergeht oft einige Zeit, bis dies mit den nächsten Sektorlotsen koordiniert wird.

 ... von IFR nach VFR

Bei Flügen mit Y-Flugplan gilt die Freigabe bis zu jenem Punkt, an dem der IFR-Teil endet. Bei Anflügen zu Flugplätzen unterhalb des kontrollierten Luftraums bzw. bei Flugplätzen ohne IFR-Anflug- verfahren darf bei einem Flugregelwechsel von IFR nach VFR die Sinkflugfreigabe nur bis zur festge- legten MRVA erteilt werden. Unterhalb der MRVA werden IFR-Flüge nur für offizielle IFR-Verfahren freigegeben. Für die Fortführung eines Fluges nach Sichtflugbedingungen unterhalb der MRVA gelten folgende Minima: Flugsicht 3 km, Erdsicht und frei von Wolken. Diese Mindestwerte dürfen angewendet werden, wenn der Übergang von IFR nach VFR in der MRVA erfolgt und der kontrollierte Luftraum danach unmittelbar verlassen wird. Falls vom Lotsen als erforderlich erachtet, erhält man die Anweisung, auf der zuständigen FIS-Frequenz eine Sprechfunkverbindung aufzunehmen.

 Flugzeit
Im Gegensatz zur Blockzeit ist die Flugzeit nur die Zeit, in der sich das Flugzeug in der Luft befindet, also die Blockzeit minus Rollzeit. Man unterscheidet zwischen effektiver Flugzeit und Motorlaufzeit und nach JAR-FCL (europäisches Recht) trägt der Pilot die reine Flugzeit in sein Flugbuch und das Bordbuch ein. Nach FAA (amerikanisches Recht) trägt der Pilot die Motorlaufzeit in sein Flugbuch ein. In das Flugbuch können aber auch Blockzeiten eingetragen werden, da JAR-FCL 1.001 die Flugzeit wie folgt definiert: "Flugzeit ist die Gesamtzeit zwischen der erstmaligen Bewegung eines Luftfahrzeuges mit eigener oder fremder Kraft zum Zwecke des Abfluges bis zum Stillstand nach Beendigung des Fluges."

 Flugzeugachsen
Während des Horizontalfluges bleibt das Flugzeug um drei festgelegte Achsen beweglich. Es dreht sich um eine oder mehrere dieser Achsen, wenn eine Ände-
rung des Flugzustandes stattfinden soll.
Bezugspunkt dabei ist der Schwerpunkt, dessen Lage am Flugzeug nicht eindeutig feststeht, sondern sich in Grenzen ver-
ändern kann durch bauteil- oder betriebs-
seitige Einflüsse (Kraftstoffverbrauch, Nachrüstungen, Reparaturen, Zuladung).
Jedes Flugzeug besitzt genau drei Achsen:


Die Längsachse x wird allge- mein beschrieben als eine gedachte, von vorn nach hinten durch den Rumpf laufende Gerade. Eine durch das Quer- ruder ausgelöste Drehbewe- gung um die Längsachse wird als Rollen bezeichnet.

Die Querachse y verläuft waagerecht und quer zur Längs- achse von Flügelende bis Flügelende. Beim Betätigen des Höhenruders findet eine Dreh- bewegung um die Querachse statt, die als Nicken bezeichnet wird.

Die Hochachse z ist im Norm- system (LN 9300) senkrecht auf den beiden anderen Achsen an- geordnet. Bei Betätigung des Seitenruders erfolgt eine als Gieren bezeichnete Drehung um die Hochachse.

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